14.05.2009
HOYER: Beeindruckender Auftritt von Bettina Schmidt-Czaia und Georg Quander im Kulturausschuss des Bundestages
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13. Mai 2009 – Zum Sachstandsbericht zum Einsturz des Historischen Archivs der Stadt Köln im Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages erklärt der Kölner Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion Dr. Werner HOYER:Die Direktorin des Kölner Stadtarchivs, Dr. Bettina Schmidt-Czaia, sowie der Kulturdezernent der Stadt Köln, Prof. Georg Quander, haben am heutigen Mittwoch mit einem bemerkenswerten Auftritt im Kulturausschuss des Deutschen Bundestages für mehr Engagement des Bundes bei der Bergung und Restaurierung der beim Einsturz des Stadtarchivs verlorengegangenen Archivalien geworben. Die Ausführungen haben auch den nicht aus Köln stammenden Abgeordneten auf beeindruckende Art und Weise verdeutlicht, dass es sich beim Einsturz des Kölner Stadtarchivs um eine nationale Katastrophe handelt, weshalb ungeachtet möglicher formaler Zuständigkeiten auch der Bund bei Bergung, Sicherung und Restaurierung des Archivguts in der Verantwortung steht.
Inzwischen ist klar, dass vom Archivmaterial zwar nicht alles verloren, aber fast alles beschädigt ist. Die Politik kann hierfür nicht allein die nötigen Gelder aufbringen, auch die Zivilgesellschaft muss Flagge zeigen. Die Stadt Köln als Träger wäre gut beraten, die Gründung einer Stiftung oder eines Fonds zur weiteren Akquirierung von Hilfsgeldern voranzutreiben. Die durch das Land Nordrhein-Westfalen bereitgestellten Hilfszahlungen von 300.000 Euro sind bemerkenswert, jedoch lediglich ein Tropfen auf den heißen Stein. Bei einem Schaden von geschätzten 530 Mio. Euro – sofern man für die Restaurierung des Bestands 2,- Euro pro Blatt ansetzt – kann es nicht allein in den Händen der Stadt Köln liegen, diese enorme Aufgabe zu stemmen.
Selbst wenn laut Grundgesetz die Zuständigkeit für Kunst und Kultur bei den Ländern liegt, sieht die Bundesregierung nach eigenem Bekunden ihre Aufgaben bei der Kulturförderung insbesondere „in der Bewahrung und im Schutz des kulturellen Erbes“ unserer Nation. Dass zur Bewahrung des kulturellen Erbes ebenfalls gehört, die Wiederherstellung der im Kölner Stadtarchiv eingelagerten Kulturgüter durch finanzielle Zuwendungen zu unterstützen, liegt nahe. Die Bundesregierung sollte jede Option zur Bereitstellung von Finanzmitteln gründlich prüfen, da ansonsten das „kollektive Gedächtnis“ unserer Nation, das durch die Zerstörungen des Zweiten Weltkriegs bereits irreparable Lücken aufweist, einen weiteren unverantwortlichen Verlust wird hinnehmen müssen.

